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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR DIE NUTZUNG UND BESTELLUNG VON PERSONENBEFÖRDERUNGSLEISTUNGEN

 

Sehr geehrter Kunde,

wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse an unseren Diensten geweckt haben. Bevor Sie eine Transportleistung buchen, ersuchen wir Sie, unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu lesen. Sollten Sie mit diesen einverstanden sein, bitte bestätigen Sie das Angebot. Sollten Sie hingegen mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sein, können wir Ihnen leider die gewünschte Transportdienstleistung nicht anbieten. Sie können uns aber gerne telefonisch oder via E-Mail kontaktieren.

 

1. Definitionen

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1.1. Der Begriff „Anbieter“ bezeichnet den Eigentümer und Verwalter, also das Konsortium der Südtiroler Mietwagenunternehmen (KSM), in Person des derzeitigen Obmannes, mit Sitz in 39100 Bozen (BZ), Mitterweg 7, Eintragungs-, Steuer- und MwSt.-Nr. 02321790210. Das Konsortium der Südtiroler Mietwagenunternehmer ist ein nach italienischem Recht gegründetes Konsortium, dessen Mitglieder Mietwagenunternehmer sind.

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1.2. Die Buchung zur Personenbeförderung wird vom KSM, an die entsprechenden Beförderungsunternehmen weitergeleitet. Die konkrete Beförderungsleistung wird vom Beförderungsunternehmen, welches Mitglied des KSM ist, durchgeführt. Konkreter Vertragspartner ist das KSM.

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1.3. Der Begriff „Beförderungsunternehmen“ bezeichnet das vom KSM für jede Buchung beauftragte Mitgliedsunternehmen.

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1.4. Der Begriff „Kunde“ bezeichnet jene Person, welche den Dienst nutzt. Alle physischen Personen über 18 Jahre sind berechtigt, sich Beförderungsleistungen zu buchen. Minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen, bedürfen die Buchung von Beförderungsleistungen, nur mit der Einwilligung des jeweiligen gesetzlichen Vertreters bzw. Erziehungsberechtigten.

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1.5. Der Begriff „Verbraucher“ bezeichnet nach Maßgabe von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) Gesetzesvertretenden Dekret vom 02.09.2005, Nr. 206 (Verbraucherschutzgesetz) die natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer allfällig ausgeübten unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Angaben zur Nutzung einer Dienstleistung

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2.1. Um eine Beförderungsleistung buchen zu können, teilt der Kunde dem KSM zunächst die folgenden Informationen mit, um einen Angebotspreis einzuholen:

  • Angaben zum Abfahrts- und Ankunftsort bzw. evtl. auch Rückfahrt (Straße / Hausnummer / PLZ / Gemeinde / Land);

  • Angaben zum Datum und Uhrzeit der gewünschten Abfahrt bzw. Angaben zur jeweiligen Abfahrtszeit bei Hin- und Rückfahrt;

  • Angabe der Anzahl der zu befördernden Personen;

  • Angabe der Anzahl der zu befördernden Kinder (wegen Bereitstellung von Kindersitzen seitens des Beförderungsunternehmens);

  • Angaben zu Skiern / Snowboards;

  • Angaben zum mitgeführten Gepäck (sieh hierzu Punkt 3.3.);

  • Angabe, ob ein behindertengerechtes Fahrzeug notwendig ist;

  • Bei Anreisen mittels Flugzeugs, die Angaben zu Flug- und/oder Terminalnummer, damit der Anbieter den konkreten Abholort bestimmen kann;

  • Bei Anreisen mittels Zugs, die Angaben zu Zugnummer bzw. Bahngleise, damit der Anbieter den konkreten Abholort bestimmen kann;

  • Bei Anreisen mittels Busses, die Angaben zum Bus bzw. Busterminal, damit der Anbieter den konkreten Abholort bestimmen kann.

 

Das KSM präzisiert, dass aus organisatorischen Gründen Buchungen von Beförderungsleistungen nur mit einer Vorlaufzeit von 72 Stunden bearbeitet, werden können. Bei dringend erbetenen Beförderungsleistungen kann der Kunde das KSM über die allgemeine Telefonnummer +39-0471 18 00 555 (Montag bis Freitag, 08.00-17.00 Uhr) oder über die E-Mailadresse info@ksm.bz.it kontaktieren.

Nach Mitteilung der vorgenannten Informationen wird dem Kunden ein Angebotspreis zugesandt, der eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) darstellt.

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2.2. Der Kunde richtet anschließend ein Angebot an das KSM, indem er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung akzeptiert und dem KSM die folgenden personenbezogenen Daten mitteilt:

  • Privatpersonen (Verbraucher)

    • Vorname und Nachname (keine Pseudonyme)

    • Adresse (Straße / Hausnummer / PLZ / Gemeinde / Land)

    • Steuernummer (sofern der Nutzer in Italien seinen Wohnsitz hat), andernfalls ist die Angabe nicht erforderlich

    • Telefonnummer / Mobiltelefonnummer

    • E-Mail-Adresse (zur Übermittlung der Buchungsbestätigung)

  • Juristische Personen

    • Korrekte Firmenbezeichnung

    • Mehrwertsteuernummer / europäische UID-Nummer

    • Adresse (Straße / Hausnummer / PLZ / Gemeinde / Land)

    • Telefonnummer / Mobiltelefonnummer einer bevollmächtigten Person

    • E-Mail-Adresse (zur Übermittlung der Buchungsbestätigung)

    • Empfängerkodex

    • Bankkoordinaten

 

2.6. Das KSM nimmt das Angebot des Kunden an, indem es eine Buchungsbestätigung mittels E-Mail an den Kunden sendet.

 

2.7. Verträge, die mit Verbrauchern abgeschlossen werden, unterliegen zusätzlich den Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers laut dem Gesetzesvertretenden Dekret vom 02.09.2005, Nr. 206.

 

3. Vertragsgegenstand

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3.1. Mit dem Beförderungsvertrag verpflichtet sich das KSM, mittels der Beförderungsunternehmen die vom Kunden in der Bestellung angegebene Personenzahl samt etwaig angegebenem Gepäck vom bestellten Abfahrtsort an den bestellten Zielort gegen Entgelt zu befördern.

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3.2. Wird die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist das Beförderungsunternehmen berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.

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3.3. Ein Handgepäckstück von max. 5 kg (max. 20 Liter) und ein Reisegepäckstück von max. 20 kg (max. 80 Liter) wird unentgeltlich mitbefördert. Die Gepäckstücke dürfen die angegebenen Maße nicht überschreiten. Sollten mehr Gepäckstücke oder gar Sondergepäck (Instrumente, Sportgeräte, usw.) zu transportieren sein, ist dies dem KSM unverzüglich mitzuteilen. Für jedes zusätzliche Gepäckstück bzw. Sondergepäck wird ein Aufpreis von € 15,00- berechnet.

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3.4. Unbeschadet der Bestimmung in Ziffer 8 der Allgemeinen Vertragsbedingungen ist eine Änderung des Fahrtziels nach der Buchung nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Kunden ist in Ausnahmefällen möglich. Über einen geeigneten Ausstiegspunkt entscheidet allein das Beförderungsunternehmen. Eine Erstattung des Fahrtpreises für die restliche Strecke erfolgt nicht.

 

3.5. Im Angebotspreis sind alle Spesen und Steuern inbegriffen, einschließlich Autobahngebühren in Italien und Ausland, mit den nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.

 

3.6. Der anwendbare MwSt.-Satz liegt in Italien derzeit bei 10%. Verändert sich der MwSt.-Satz, so wird der Nettopreis endsprechend angepasst.

 

3.7. Nicht im Angebot inbegriffen sind Spesen für Parkplatz und Stadteinfahrten (ZTL. – Checkpoint).

 

3.8. Nicht im Angebot inbegriffen sind Unterkunft und Verpflegung des Fahrers (Einzelzimmer im Hotel mit Dusche und WC im Zimmer und alle Mahlzeiten); die Buchung der Unterkunft des Fahrers obliegt dem Kunden.

 

3.9. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass bei mehrwertsteuerfreien Rechnungen ab einem Betrag von € 77,47 eine Stempelmarke zu € 2,00 angerechnet wird

 

3.10. Bei Beförderungsleistungen, die von der gebuchten Route und / oder Zeit abweichen, werden Kilometer und / oder zusätzliche Stunden berechnet.

 

3.11. Im Rahmen der vorgehenden Bestimmungen kann das zu entrichtende Entgelt vom Angebotspreis abweichen.

 

4. Vertragsabschluss

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4.1. Der Beförderungsvertrag zwischen dem KSM (und in der Folge mit dem Beförderungsunternehmen) und dem Kunden wird mit der Bestätigung des Angebotes abgeschlossen.

 

5. Vertragsdauer

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5.1. Bei Einzelfahrten beginnt die Vertragsausführung mit der erfolgten Bestätigung und andernfalls mit Fahrtantritt. Sie endet mit der Ankunft des Kunden am gebuchten Ankunftsort.

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5.2. Bei Hin- und Rückfahrten endet der Vertrag mit der erfolgten Ankunft des Kunden am gebuchten Zielort bei der Rückfahrt.

 

6. Stornierung

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6.1. Der Kunde kann den Vertrag nach Maßgabe von Artikel 1373 ZGB stornieren. Die Stornierung erfolgt ausschließlich über E-Mail.

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6.2. Für die Stornierung gelten die nachstehenden Bedingungen:

  • Erfolgt die Stornierung mindestens 72 Stunden vor der gebuchten Abfahrtszeit, erfolgt keine Rechnungslegung.

  • Erfolgt die Stornierung in weniger als 72 Stunden und mindestens 48 Stunden vor der gebuchten Abfahrtszeit, werden 50% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Wurde eine Hin- und eine Rückfahrt gebucht, werden 50% vom Gesamtbetrag in Rechnung gestellt und für die Hinfahrt keine Rechnung ausgestellt.

  • Erfolgt die Stornierung in weniger als 48 Stunden vor der gebuchten Abfahrtszeit, wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Wurde eine Hin- und eine Rückfahrt gebucht, wird der volle Betrag für die Hinfahrt in Rechnung gestellt und für die Rückfahrt nicht.

 

Die obgenannten Stornobedingungen gelten bei Großprojekten nicht. Großprojekte sind jene Veranstaltungen die einen Betrag von € 5.000,00- überschreiten, wo mehr als fünf Fahrzeuge eingesetzt werden müssen. In diesem Fall gelten folgende Stornobedingungen:

  • Erfolgt die die Stornierung einer Fahrt oder Fahrzeuges mindestens 5 Arbeitstage vor der gebuchten Abfahrtszeit, erfolgt keine Rechnungslegung.

  • Erfolgt die Stornierung in weniger als 72 Stunden vor der gebuchten Abfahrtszeit, werden 50% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

  • Erfolgt die Stornierung in weniger als 48 Stunden vor der gebuchten Abfahrtszeit, wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.

  • Große Veränderungen bzw. Abweichungen der Route / Zeiten / Datum / Personenanzahl, ist das KSM bemüht sich in diesen Fällen, ein neues, der Umbuchungsanfrage entsprechendes Angebot an den Kunden zu richten, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

 

7. Haftung an Sachen und Personen

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7.1. Die Beförderungsunternehmen verfügen allesamt über die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit eines Mietwagenunternehmers. Hierzu gehören die notwendigen Lizenzen, Transportbefähigungen für Fahrzeug und Fahrer sowie KFZ-Fahrzeugversicherungen für Personen und Sachschäden.

 

7.2. Unbeschadet vorsätzlich schädigender Handlungen des Beförderungsunternehmens, haftet der Anbieter für Schäden an Personen und Sachen im Rahmen der Höchstgrenze laut Versicherungspolizze.

 

8. Umbuchungen und Haftung für Verspätungen durch das KSM

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8.1. Umbuchungen seitens des Kunden müssen mindestens 72 Stunden vor der gebuchten Abfahrtszeit schriftlich oder telefonisch dem KSM mitgeteilt werden. Eine solche Mitteilung gilt als Stornierung des ursprünglichen Vertrags nach Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit gleichzeitiger Aufforderung an das KSM, ein neues Vertragsangebot an den Kunden zu richten.

 

8.2. Für Umbuchungen seitens des Kunden, die weniger als 72 bzw. 48 Stunden vor der gebuchten Abfahrtszeit schriftlich oder telefonisch dem KSM mitgeteilt werden, gelten die Bedingungen unter Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Das KSM bemüht sich in diesen Fällen, ein neues, der Umbuchungsanfrage entsprechendes Angebot an den Kunden zu richten, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

 

8.3. Kann die Beförderung aufgrund von Fällen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, die bereits vor der gebuchten Abfahrtszeit Fälle bekannt sind (bspw. Unfall auf der Straße, Stau, gefährliche Straßenbedingungen), so ist das KSM von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit. Das KSM ist verpflichtet, den Kunden über ihm bekannte Fälle höherer Gewalt unverzüglich zu informieren.

 

8.4. Kann die Beförderung aufgrund von Fällen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, die sich während der Beförderung ereignen, (bspw. Unfall auf der Straße, Stau, gefährliche Straßenbedingungen) sind diese Umstände nicht vom KSM bzw. vom Beförderungsunternehmen zu vertreten und folglich besteht für den Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises oder gar Schadenersatz.

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9. Haftung für Verspätungen durch den Kunden

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9.1. Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich zur gebuchten Abfahrtszeit am gebuchten Abfahrtsort zu erscheinen. Sollte die Verspätung des Kunden eine Toleranzzeit von 15 Minuten überschreiten, so haftet der Anbieter nicht für etwaige Verspätungen.

 

9.2. Sollte der Kunde die geplante Abfahrtszeit wegen Verspätungen auf Straße, Bahn oder Flugzeug nicht einhalten können, so ist er verpflichtet, das KSM frühzeitig darüber zu informieren. Kurzfristige Mitteilungen oder gar unterlassene Mitteilungen von Verspätungen berechtigen den Anbieter bzw. das Beförderungsunternehmen, sofern dieses bereits am Abfahrtsort angelangt ist, die Beförderungsleistung nicht auszuführen, sofern die Verspätung mehr als eine Stunde beträgt. In diesen Fällen wird der Gesamte Fahrtpreis in Rechnung gestellt.

 

9.3. Wünscht der Kunde, dass das Beförderungsunternehmen auf den Kunden wartet, wird für die Wartezeit bei Tag und Nacht ein Stundensatz berechnet von:

  • € 45,00- + MwSt./ die Stunde bei Wartezeiten bis zu 4 Stunden

  • € 40,00- + MwSt./ die Stunde bei Wartezeiten ab 4 Stunden

 

9.4. Es wird ausdrücklich empfohlen, im Falle von Anschlussbeförderungen eine Toleranzzeit von mindestens einer Stunde bei der Anfrage einzurechnen.

 

10. Verhalten der Kunden an Bord des Beförderungsunternehmens

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10.1. Der Kunde sowie alle anderen Personen, für welche der Kunde die Beförderungsleistung gebucht hat, müssen sich strikt an die schriftlichen und mündlichen Anweisungen des Beförderungsunternehmens halten.

 

10.2. Das Beförderungsunternehmen darf im Falle einer Zuwiderhandlung gegen vorgenannte Anweisungen den Kunden oder eine andere Person, für welchen der Kunde die Beförderungsleistung gebucht hat, von der Beförderungsleistung ausschließen. In diesem Fall steht dem Kunden keine Rückerstattung des Preises zu.

 

10.3. Das Beförderungsunternehmen darf jene Kunden oder Personen, für welche der Kunde die Beförderungsleistung gebucht hat, von der Beförderungsleistung ausschließen, wenn sich diese in einem Rauschzustand befinden, der die Beförderungsleistung wegen Gefahr für Personen oder Sachen unmöglich macht. In diesem Fall steht dem Kunden keine Rückerstattung des Preises zu.

 

10.4. Der Kunde haftet für sich und für jene Personen, für welche der Kunde die Beförderungsleistung gebucht hat, für alle Schäden an Personen und Sachen, die während der Inanspruchnahme der Beförderungsleistung schuldhaft verursacht wurden.

 

11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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11.1. Der Anbieter behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen einseitig zu ändern. Er wird den Kunden über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie informieren.

 

12. Reklamationen

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Reklamationen können an unser Support-Team unter der E-Mail-Adresse info@ksm.bz.it oder telefonisch unter +39 0471 18 00 555 gesendet werden.

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13. Anwendbares Recht

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13.1. Im Sinne und nach Maßgabe von Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 gilt italienisches materielles Recht.

 

14. Gerichtsstand

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14.1. Im Sinne und nach Maßgabe von Artikel 17 Absatz 3 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 ist für sämtliche Streitigkeiten das zuständige Gericht des Gerichtsbezirks Bozen (Italien) zuständig.

Im Sinne und nach Maßgabe von Artikel 1341 italienisches Zivilgesetzbuch bestätigt der Kunde, die folgende Klauseln gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben: Art. 6 (Stornierung); Art. 7.2. (Höchstgrenze für Schadenshaftung); Art. 8.1. und Art. 8.2 (Kurzfristige Umbuchungen); Art. 8.3. und Art. 8.4. (Fälle höherer Gewalt); Art. 9.1. (Haftung für Verspätungen des Kunden); Art. 9.2. (Haftung für verspätete oder unterlassene Mitteilung von Verspätungen); Art. 14.1. (Gerichtsstand).

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Version 1 - Aktualisierung vom 20.03.2023

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